ASP: Lichtblick für Auslauf- und Freilandhaltungen
Expertengruppe erarbeitet Leitlinien zum Schutz vor Afrikanischer Schweinepest
L P D – „Ein gutes Signal für die Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen sind die neuen Leitlinien, die eine Expertengruppe unter Mitwirken des Landvolks Niedersachsen erarbeitet hat“, erklärt Carsten Bauck, Vorsitzender des Ausschusses für Ökolandbau beim Landesbauernverband. Die Empfehlungen der Europäischen Union sahen in der Vergangenheit ein generelles Verbot der Freilandhaltung und das Untersagen von Auslaufhaltungen in Sperrzonen vor, die nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtet werden müssen. „Für viele Betriebe kam dieses Verbot einer Betriebsaufgabe gleich. Zum Glück hat nun ein Umdenken stattgefunden“, bekräftigt Bauck.
Laut Landwirtschaftszählung 2020 halten rund 7,5 Prozent der Betriebe in Deutschland ihre Schweine in Haltungen „mit Zugang zu einem Auslauf“. Der Anteil an ökologisch gehaltenen Tieren am gesamten Bestand liegt bei knapp einem Prozent und der Anteil an Betrieben mit ökologischer Schweinehaltung insgesamt bei 4,9 Prozent. „Erzeugnisse aus Schweinefleisch dürfen jedoch nur mit ‚Bio‘ oder ‚Öko‘ ausgelobt werden, wenn sie nach geltendem EU-Öko-Rechtsrahmen zertifiziert sind. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Freiland- oder Auslaufhaltung ein spezifischer Grundsatz der ökologischen Schweinefleischerzeugung ist“, führt Bauck aus, der selbst Biolandwirt ist. Auch in konventionellen Betrieben wurde zuletzt viel an der Umstellung zu Haltungen mit zusätzlichem Auslauf gearbeitet.
Das ASP-Virus kann von Wildschweinen auf Hausschweine sowohl durch direkten als auch indirekten Kontakt übertragen werden. Die hohe Widerstandsfähigkeit des Erregers begünstigt die Übertragung beispielsweise durch rohe oder unzureichend erhitzte Schweinefleischprodukte, kontaminierte Futtermittel, Fahrzeuge, Kleidung und Werkzeuge. Ursächlich für die Gefahr eines ASP-Eintrags sind vor allem unzureichende Biosicherheitsmaßnahmen und menschliches Fehlverhalten. Die nun vorliegenden Leitlinien stellen somit eine Hilfestellung für Tierhalter und Behörden dar, um bereits in seuchenfreien Zeiten betriebsindividuell Biosicherheitsmaßnahmen zu optimieren. Am Dienstag, 16. Januar 2024, werden von 9.30 bis 12 Uhr die Grundzüge der Leitlinien vorgestellt und Hinweise zur Umsetzung in einer Online-Veranstaltung gegeben. Diese richtet sich an die Veterinärverwaltung, Tierseuchenkassen, Schweinehalterinnen und -halter, praktizierende Tierärztinnen und -ärzte und weitere interessierte Personen. Anmeldung und weitere Infos unter https://www.fli.de/de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltung-einzelansicht/informationsveranstaltung-zu-den-leitlinien-zur-auslauf-und-freilandhaltung-von-hausschweinen-unter-asp-bedingungen/.
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